In den Naturschutzgebieten ist das Reiten nur auf den ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Das Verlassen dieser Wege ist nicht gestattet. Hier hat der Schutz der Natur Vorrang. In den Naturparken Lüneburger Heide und Südheide sollten Sie ebenfalls nur auf ausgewiesenen Reitwegen und Fahrwegen reiten. Sie vermeiden so Konflikte mit Naturschutzbelangen und anderen Nutzergruppen.Verlaufen Reitwege in direkter Nähe zu Rad- und Wanderwegen, so ist im Falle einer Begegnung mit Wanderern oder Radfahrern Schritt zu reiten.Jeder Reiter nehme seine Abfälle bitte wieder mit. Hinterlassenschaften der Pferde sind zu räumen.Auf öffentlichen Straßen hat der Reiter stets die rechte Straßenseite zu benutzen und darf nicht den Fußweg nutzen. Verkehrsscheue Pferde sind zu führen.Führen Sie Ihr Pferd an gefährlichen Kreuzungen und Überquerungen am Zügel.Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur gem. der Straßenverkehrsordnung oder auf gekennzeichneten Parkplätzen ab.Vermeiden Sie Ausritte in der Dämmerung: Die Hege der Natur erfordert Ruhe.Reiten Sie für Ihre eigene Sicherheit immer mit einer Schutzkappe und ggf. mit einer Schutzweste. In den Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege – ob mit dem Pferd oder zu Fuß - nicht gestattet. Hunde dürfen hier nur angeleint mitgeführt werden. Das Pflücken von Pflanzen ist verboten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sog. Ranger und berittene Polizei darauf achten, dass sich alle Besucher in den Naturschutzgebieten angemessen verhalten.Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und wünschen Ihnen einen erlebnisreichen Reiturlaub!